Diese Angabe kommt vom Betrieb selbst. Gemeint ist die gesamte Zeit am Schreibtisch:
Angebote, Rechnungen, Nachweise, Termine, Telefon, Nachfragen, Dateneingabe, über alle
Mitarbeiter zusammen und unabhängig davon, wo sie es erledigen. Absichtlich die ganze
Schreibtischzeit und nicht nur die Belegarbeit: eine Gesamtzeit lässt sich schätzen, ein
Teil davon nicht. Den Anteil, der Beleg- und Datenarbeit ist, zieht der Rechner im
nächsten Schritt selbst ab.
Beide Schieber zeigen modellbasierte Ausgangswerte, damit die Bahn nicht leer
dasteht. Als Ihre Angabe zählen sie erst, wenn Sie sie anfassen: was dort steht, ist
eine Annahme über Betriebe Ihrer Größe, keine Aussage über Ihren. Der Erwartungswert
erscheint deshalb erst, wenn alle vier Angaben stehen, und Beschäftigte und
Schreibtischarbeit können Sie jederzeit weiter anpassen.
Haben Sie Ihre Schreibtischzeit nicht im Kopf, setzen Sie unter dem Schieber den
Mindestwert für Ihre Größe ein. Er ist nicht geschätzt, sondern
folgt aus zwei Zahlen, die weiter unten ohnehin stehen: die Belegarbeit im Betrieb ist
mindestens die gemessene Pflichtarbeit ohne den Teil, den der Steuerberater erbringt, und
Belegarbeit ist die Hälfte der Schreibtischarbeit. Also
Mindestwert = Pflichtstunden im Betrieb geteilt durch 50 Prozent
Das ist der niedrigste Wert, der zu beiden Quellen passt, nicht der wahrscheinliche: Ihr
Betrieb schreibt auch Angebote, Aufträge und Nachweise, zu denen ihn kein Gesetz zwingt,
und die zählt die zugrunde liegende Befragung nicht mit, weil sie nach gesetzlichen
Vorgaben fragt. Deshalb heißt er Mindestwert und nicht Ergebnis, deshalb liegt Ihr
eigener Wert üblicherweise darüber, und deshalb steht neben dem Knopf dieselbe Zahl in
Vollzeitkräften. Unter dem Mindestwert rechnet der Rechner ohnehin mit der Messung, weil
Pflichtarbeit anfällt, ob ein Betrieb sie beim Schätzen mitzählt oder nicht.
Steht der Schieber auf dem Mindestwert, ist die ausgewiesene Zahl die Untergrenze des
Modells, und die Karte nennt sie auch so. Erst wenn Sie einen eigenen, höheren Wert
setzen, ist es ein Erwartungswert.
Nicht die ganze Schreibtischarbeit ist Beleg- und Datenarbeit. Ein Teil davon ist
Telefon, Besprechung, Führung, und der lässt sich nicht digitalisieren. Der Rechner
setzt 50 Prozent an, und zwar verankert am McKinsey Global Institute,
das die Arbeitszeit nach Tätigkeitsart aufteilt:
Tätigkeitsstunden in Bürotätigkeiten, McKinsey Global Institute 2017
| Tätigkeit | Anteil der Stunden |
| Daten verarbeiten | 35 Prozent |
| Daten erfassen | 15 Prozent |
| Abstimmung mit Menschen | 25 Prozent |
| Ablegen, Kopieren, Post | 14 Prozent |
| Fachurteil, Planen, Entscheiden | 8 Prozent |
| Führung | 2 Prozent |
Daten erfassen und verarbeiten ergeben zusammen genau 50 Prozent. Derselbe Bericht
nennt für die Finanz- und Versicherungswirtschaft ebenfalls rund 50 Prozent, und aus
den Gesamtwerten der Studie folgt 47 Prozent, wenn man körperliche Arbeit
herausrechnet. Drei Schnitte desselben Berichts, alle um 50 Prozent; untereinander
bestätigen sie sich, unabhängig sind sie nicht. Würde man Ablegen,
Kopieren und Post dazurechnen, wären es 64 Prozent; der Rechner tut das nicht.
Was daran Näherung bleibt. Diese Anteile sind nicht mit der Uhr
gemessen, sondern aus Häufigkeitsurteilen der US-Berufsdatenbank O*NET von 2014 über
eine angepasste Kurve auf 2.080 Jahresstunden hochgerechnet, und sie gelten für die
USA. Eine erhobene deutsche Zahl existiert nicht, und das ist geprüft: die
Zeitverwendungserhebung des Statistischen Bundesamtes kennt für Erwerbsarbeit keinen
einzigen Inhaltscode, sondern nur Haupt- und Nebentätigkeit, Pausen und Wege. Die
Erwerbstätigenbefragung von BIBB und BAuA fragt zu „Informationen sammeln,
Recherchieren, Dokumentieren“ ausschließlich, ob das häufig, manchmal oder nie
vorkommt, liefert also Anteile von Personen und keine Anteile von Zeit. Und O*NET
selbst erhebt für Tätigkeiten nur Wichtigkeit und Niveau, nie Dauer. Wie stark der
Wert das Ergebnis bewegt, dämpft die Zusammenführung: läge der Anteil bei 40 statt
50 Prozent, sänke das Ergebnis wegen des geometrischen Mittels nur um rund zehn
Prozent, solange nicht ohnehin die Messung bindet.
Die unabhängige Gegenprobe ist amtlich: nach der Datenbasis der bundesrechtlichen
Informationspflichten entfallen 42,8 Prozent aller regelmäßigen Bürokratiekosten auf
acht beleg-, buchführungs- und steuernahe Pflichten, darunter die Ausstellung von
Rechnungen mit 7,7 Prozent und die allgemeine Buchführung mit 7,5 Prozent.