Wir ergänzen Ihr Angebot.

Wann Sie uns brauchen

Niemand digitalisiert ohne Anlass. Wählen Sie Ihren, den Rest können Sie überspringen.

Ihr Berufsstand

Nachfolge- und Verkaufsberater

Der Betrieb wird übergeben oder verkauft.

Niemand kauft eine Zettelwirtschaft, und ohne saubere Abläufe drückt jeder Käufer den Preis. Wir machen den Betrieb übergabefähig, Sie bekommen den Abschluss.

IT-Haus oder Agentur

Ihr Kunde braucht etwas, das Sie nicht bauen.

Sie müssen nicht mehr Nein sagen und verlieren den Auftrag nicht an ein Haus, das auch den Rest übernehmen will.

ERP- und Softwarehaus

Ihr Produkt passt zu achtzig Prozent.

Die letzten zwanzig Prozent kosten Sie sonst den Auftrag. Wir bauen sie und treten nicht in Konkurrenz zu Ihrem System.

Fördermittelberater

Ein Förderprogramm liegt auf dem Tisch, aber keine passende Maßnahme.

Bis zu 50 % unserer Analyse sind über Förderprogramme abdeckbar. Was für den Betrieb möglich ist, prüfen wir im Erstgespräch.

Versicherungsmakler im Gewerbe

Ihr Kunde muss technische Anforderungen für eine Versicherung erfüllen.

Wir prüfen, welche Maßnahmen dafür erforderlich sind.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Sie sehen die Zahlen, bevor der Betrieb sie selbst sieht.

Sie können auf etwas hinweisen, statt es nur zu bilanzieren. Was Sie vorher prüfen

Wo Ihr Angebot aufhört, fängt unseres an

Wir sind kein zweites IT-Haus. Was Sie täglich machen, machen wir nicht, und was wir bauen, wollten Sie meistens ohnehin nicht bauen.

Ihr Angebot

  • Betrieb und Support
  • Netzwerk und Hardware
  • Microsoft und Lizenzen

Unser Teil

  • Individuelle Software
  • Prozessautomatisierung
  • Digitaler Auftritt

Zwei Formen, eine Zusammenarbeit

Sie kaufen uns einSie führen die Kundenbeziehung und rechnen selbst ab. Replain übernimmt die vereinbarte Umsetzung.
Sie empfehlen unsReplain schließt den Projektvertrag mit dem Betrieb. Sie erhalten 10 % vom Netto-Projektumsatz.

Wer rechnet mit dem Betrieb ab

Sie

Wir

Wem gehört die Kundenbeziehung

Ihnen

Uns, Sie bleiben im Bild

Was Sie verdienen

Ihre eigene Marge, Sie setzen den Preis

10 % vom Netto-Projektumsatz

Ihr Aufwand

Sie führen den Kunden, wir liefern

Ein Hinweis

Wir treten auf

Nur wenn Sie es wollen

Von Anfang an

Ihr Berufsrecht

Einkaufsmodell, Zulässigkeit prüfen Sie

Beteiligung, Zulässigkeit prüfen Sie

Welche Form für Sie passt und was Ihr Berufsstand zulässt, klären wir in einem Gespräch von dreißig Minuten. Den Anfang machen ein paar Angaben zu Ihnen und Ihrem Netzwerk.

Wir nehmen nicht jeden auf

Es gibt hier keinen Knopf, der Sie zum Partner macht. Jede Aufnahme beginnt mit einem Gespräch und endet mit einer gezeichneten Vereinbarung. Wer das Zeichen führt, tritt mit unserem Namen auf, und dafür müssen wir wissen, mit wem wir es zu tun haben.

Replain – Offizieller PartnerReplain – Offizieller Partner
Das Zeichen gehört Replain, die Marke ist zur Eintragung angemeldet. Die Nutzung ohne unsere Zustimmung hat rechtliche Folgen.
Wer es bekommt
Partner mit laufender Vereinbarung. Wir geben es aus, es gibt keinen Anspruch darauf.
Wo es stehen darf
Wo wir es vorher abgestimmt haben, etwa Website, Impressum, Unterlagen. Endet die Teilnahme, kommt es binnen zwei Wochen wieder herunter.
Woher es kommt
Von uns, in der überlassenen Gestalt. Hier gibt es nichts zum Herunterladen.

Was Sie vorher prüfen

Nicht überall erlaubt, und je Berufsstand verschieden. Beides steht hier vollständig.

Was Ihr Berufsstand zulässtSteuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte.

Wenn Ihr Berufsrecht Beteiligungen einschränkt

Pauschal verboten ist es seltener als angenommen, und je Berufsstand verschieden.

Steuerberater

Über die gewerbliche Gesellschaft

In die Kanzlei selbst darf nichts fließen, gewerbliche Tätigkeit ist dort ausgeschlossen. Der übliche Weg ist die Schwestergesellschaft, die viele Kanzleien ohnehin führen.

Wirtschaftsprüfer

Nicht beim eigenen Prüfungsmandanten

Dort geht es um Ihre Unabhängigkeit, nicht um Geld. Wir raten von jeder Zusammenarbeit ab. Außerhalb der Prüfungsmandate ist mehr möglich.

Rechtsanwälte

In der Regel zulässig

Das Provisionsverbot betrifft die Vermittlung von Mandaten, nicht die Empfehlung eines Dienstleisters. Zu prüfen bleibt der Interessenkonflikt.

Wir sind keine Rechtsberater. Was in Ihrem Fall gilt, prüfen Sie, und wir richten uns danach. Ist keine Beteiligung möglich, läuft dieselbe Zusammenarbeit ohne Zahlung.

Drei Fälle, in denen es rechtlich nicht gehtWer im Betrieb mitentscheidet, Amtsträger, Berufe mit Beschränkungen.

Drei Fälle, in denen es rechtlich nicht geht

Wer im Betrieb selbst mitentscheidet
Wer über den Auftrag mitbestimmt, darf an ihm nicht verdienen. Das wäre Schmiergeld und für beide Seiten strafbar.
Amtsträger und öffentliche Stellen
Bei öffentlichen Auftraggebern gilt dasselbe, nur strenger.
Berufe mit Beschränkungen
Manche Berufsgruppen dürfen eine Beteiligung nicht oder nur über eine gewerbliche Gesellschaft annehmen.

Sie beraten nicht, Sie kennen einfach einen Betrieb?

Einen Betrieb empfehlen

Bewerben Sie sich als Partner

Vier Schritte bis zur Zusammenarbeit. Den ersten machen Sie hier.

  1. Ihre Bewerbung

    Ein paar Angaben zu Ihnen und Ihrem Netzwerk. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.

  2. Ein Gespräch

    Dreißig Minuten. Wir klären, welche Form für Sie passt und was Ihr Berufsstand zulässt.

  3. Eine Vereinbarung

    Schriftlich, beidseitig gezeichnet, jederzeit mit vier Wochen kündbar. Keine Mindestmenge, kein Gebiet, keine Zielvorgabe.

  4. Der erste Betrieb

    Sie nennen ihn, wir bestätigen die Zuordnung, und Sie entscheiden, wie eng Sie dabei sein wollen.

Schritt 1 von 7