Teilnahmebedingungen Partnerprogramm
1. Gegenstand
Replain zahlt einem aufgenommenen Partner eine Beteiligung von 10 % auf den Netto-Projektumsatz eines Betriebs, den der Partner an Replain vermittelt hat. Als Projektumsatz gilt der Preis der beauftragten Lösung. Wird der Preis der Potenzialwoche vom Lösungspreis abgezogen, erhöht er die Bemessungsgrundlage nicht. Bleibt es bei der Potenzialwoche ohne Folgeauftrag, ist ihr Preis der Projektumsatz. Die laufende monatliche Betreuung ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage.
2. Aufnahme
Teilnehmen können natürliche und juristische Personen; ein Gewerbe ist nicht erforderlich. Die Teilnahme setzt eine Bewerbung, ein Gespräch und eine beidseitig gezeichnete Vereinbarung voraus. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
3. Ausschlüsse
Nicht teilnehmen können, auch nicht mittelbar über Dritte:
- Mitarbeiter, Organe, Gesellschafter und sonstige Entscheidungsträger des empfohlenen Betriebs sowie Personen, die dort auf die Auftragsvergabe Einfluss nehmen. Eine Zahlung an diesen Personenkreis wäre eine Vorteilsgewährung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB und für beide Seiten strafbar.
- Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sowie Personen, die an einer Vergabeentscheidung einer öffentlichen Stelle mitwirken.
- Angehörige von Berufen, soweit ihr Berufs- oder Standesrecht ihnen die Annahme einer Beteiligung untersagt. Lässt das Berufsrecht zu, dass eine Gesellschaft des Berufsträgers die Beteiligung annimmt, ist diese Gesellschaft Vertragspartner. Die Prüfung obliegt dem Partner.
Der Partner sichert zu, dass keiner dieser Ausschlussgründe vorliegt, und informiert Replain unverzüglich, wenn einer eintritt. Der Anspruch auf die Beteiligung entfällt für den Zeitraum, in dem ein Ausschlussgrund vorlag. Kannte der Partner den Ausschlussgrund nicht und musste er ihn nicht kennen, bleiben die bis dahin entstandenen Ansprüche bestehen.
4. Zuordnung einer Empfehlung
Eine Empfehlung wird dem Partner zugeordnet, wenn Replain vor dem Erstkontakt mit dem Betrieb von der Empfehlung Kenntnis hatte. Kein Anspruch entsteht, wenn zu dem Betrieb innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Empfehlung bereits ein geschäftlicher Kontakt bestand oder ein Angebot läuft. Bei mehreren Empfehlungen desselben Betriebs zählt die zeitlich erste.
Replain bestätigt dem Partner innerhalb von fünf Werktagen in Textform, ob die Empfehlung ihm zugeordnet wird. Wird sie nicht zugeordnet, nennt Replain den Grund, soweit keine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Betrieb entgegensteht. Bleibt die Bestätigung aus, gilt die Empfehlung als zugeordnet, es sei denn, es liegt einer der in Absatz 1 genannten Fälle vor.
5. Zeitraum
Berücksichtigt werden alle Projektaufträge des empfohlenen Betriebs, die innerhalb von 24 Monaten ab dem Erstauftrag erteilt werden.
6. Abrechnung und Auszahlung
Der Anspruch entsteht, sobald die Zahlung des empfohlenen Betriebs bei Replain eingeht. Bei Ratenzahlung wird anteilig mit jeder Rate abgerechnet. Storniert der Betrieb, tritt er zurück oder fällt die Forderung aus, entfällt der Anspruch insoweit; bereits gezahlte Beteiligung ist zurückzuerstatten.
Der Partner stellt Replain eine Rechnung. Ist er dazu nicht verpflichtet oder in der Lage, rechnet Replain im Gutschriftverfahren ab. Die Beteiligung ist binnen vierzehn Tagen zahlbar, frühestens jedoch, wenn die Zahlung des Betriebs bei Replain eingegangen ist. Sie ist vom Partner selbst zu versteuern; Replain schuldet keine Abführung von Steuern oder Sozialabgaben.
Jede Abrechnung weist aus, welchem Betrieb und welchem Projektauftrag sie zugeordnet ist.
7. Datenschutz
Der Partner übermittelt Replain personenbezogene Daten Dritter nur, wenn die betroffene Person davon Kenntnis hat und einverstanden ist. Andernfalls stellt der Partner den Kontakt selbst her. Für die Verarbeitung der Daten des Partners gilt unsere Datenschutzerklärung.
8. Auftreten des Partners
Der Partner tritt nicht als Vertreter von Replain auf und gibt keine Zusagen zu Leistungen, Preisen, Terminen oder Ergebnissen ab. Marke, Logo und Unterlagen von Replain dürfen nur nach vorheriger Abstimmung verwendet werden.
Empfiehlt der Partner Replain öffentlich, insbesondere auf einer Website, in sozialen Netzwerken oder in Veröffentlichungen, weist er auf die vereinbarte Beteiligung hin. Der Hinweis muss den kommerziellen Zweck der Empfehlung erkennen lassen; ein Halbsatz genügt.
Ist dem Partner ein Siegel als offizieller Partner überlassen worden, darf er es nur für die Dauer der Teilnahme, nur in der überlassenen Gestalt und nur an den zuvor abgestimmten Stellen verwenden. Mit dem Ende der Teilnahme entfällt das Nutzungsrecht, und der Partner entfernt das Siegel binnen zwei Wochen von allen von ihm beeinflussbaren Stellen. Handelt der Partner als Unternehmer, wird für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Regeln zum Siegel, während der Teilnahme wie nach ihrem Ende, eine Vertragsstrafe in angemessener, von Replain nach billigem Ermessen zu bestimmender und im Streitfall gerichtlich überprüfbarer Höhe fällig, höchstens jedoch 5.000 Euro je Fall. Gegenüber Partnern, die nicht als Unternehmer handeln, gilt diese Vertragsstrafe nicht.
Zwischen Replain und dem Partner entsteht kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis. Der Partner ist nicht ständig mit der Vermittlung betraut, unterliegt keinen Weisungen, keinem Gebietsschutz und keinen Zielvorgaben und entscheidet frei, ob und wen er empfiehlt. Er schuldet weder eine Vermittlung noch ein Bemühen darum und ist zu keiner Tätigkeit für Replain verpflichtet. Jede Empfehlung wird einzeln vereinbart.
9. Laufzeit und Beendigung
Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform beenden. Ansprüche aus Empfehlungen, die vor der Beendigung zugeordnet wurden, bleiben für den laufenden Zeitraum nach Ziffer 5 bestehen. Bei einem Verstoß gegen Ziffer 3 endet die Teilnahme fristlos.
10. Widerruf für Verbraucher
Nimmt der Partner als Verbraucher teil, also nicht in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, kann er die Teilnahme binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Vereinbarung beidseitig gezeichnet ist.
Für den Widerruf genügt jede eindeutige Erklärung, etwa ein Brief, eine E-Mail oder ein Anruf. Eine Form ist nicht vorgeschrieben, eine Begründung nicht nötig. Zur Wahrung der Frist reicht es, die Erklärung rechtzeitig abzusenden. Sie richten sie an:
Replain Systems UG (haftungsbeschränkt) i. G.
Am Niddatal 7
60488 Frankfurt am Main
E-Mail: info@replain.de
Telefon: +49 1590 4006116
Mit dem Widerruf endet die Teilnahme für die Zukunft. Ansprüche, die bis dahin bereits entstanden sind, bleiben bestehen.
Replain räumt dieses Recht unabhängig davon ein, ob daneben ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Besteht eines, gilt es zusätzlich und wird durch diese Ziffer nicht eingeschränkt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Partner Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
Ist der Partner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Teilnahme Frankfurt am Main. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
Replain ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
12. Kontakt
Fragen zu diesen Bedingungen an info@replain.de. Das Partnerprogramm im Überblick.
13. Stand dieser Bedingungen
Stand: 12. September 2026
Für eine Teilnahme gilt die Fassung, die bei Abschluss der Vereinbarung auf dieser Seite stand. Sie wird dem Partner mit der Vereinbarung übermittelt.
