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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Pertzansky Ognyan und Pertzansky Jan GbR, Praunheimer Landstraße 32, 60488 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Webentwicklung, Automatisierung sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Konzeptionsleistungen.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet wurden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Spezifikationen, Leistungsumfang und Vergütung werden im jeweiligen Angebot oder einem gesonderten Projektvertrag festgelegt. Diese gehen den vorliegenden AGB im Widerspruchsfall vor.

§ 3 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder dem Projektvertrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change Request) und können zu einer Anpassung der Vergütung und Laufzeiten führen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies der Auftragserfüllung dient und keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungsleistungen zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Betrag. Da der Auftragnehmer Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG ist, wird in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet.

Zahlungen erfolgen ausschließlich per Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.

§ 5 Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich zur Abnahme auf. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Werktagen zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und nachvollziehbar zu benennen.

Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 6 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Zweck ein, soweit im Einzelvertrag nichts anderes bestimmt ist.

Eingesetzte Open-Source-Komponenten, Bibliotheken oder Drittanbieter-Software unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Komponenten. Der Auftragnehmer weist auf diese Lizenzen hin.

Der Auftragnehmer behält das Recht, das erstellte Werk als Referenz in seinem Portfolio zu verwenden, sofern dem keine ausdrücklich vereinbarte Geheimhaltung entgegensteht.

§ 7 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 8 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, hat der Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt.

Nicht als Mangel gelten Abweichungen, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, sowie Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder Veränderungen durch den Auftraggeber entstanden sind.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist auf den typischen Vertragsschaden begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Projektverhältnisse enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme. Laufende Betreuungs- oder Serviceverträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht im Einzelvertrag abweichend vereinbart.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

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